Beamte Verzeichnis

Abkürzungsverzeichnis für Beamte

  • BAG: Bundesarbeitsgericht
  • BBG Bundesbeamtengesetz
  • BBesG Bundesbesoldungsgesetz
  • BDA Besoldungsdienstalter
  • BDG Bundesdisziplinargesetz
  • BDSG Bundesdatenschutzgesetz
  • BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
  • BGB Bürgerliches Gesetzbuch
  • BGS Bundesgrenzschutz
  • BHO Bundeshaushaltsordnung
  • BLV Bundeshaushaltsverordnung
  • BMI Bundesminister des Innern
  • BNV Bundesnebentätigkeitsverordnung
  • BPA Bundespersonalausschuss
  • BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
  • BPolBG Bundespolizeibeamtengesetz
  • BRKG Bundesreisekostengesetz
  • BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz
  • BSZG Bundessonderzahlungsgesetz
  • BUKG Bundesumzugskostengesetz
  • BVerfG Bundesverfassungsgericht
  • BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
  • BVcrwG Bundesverwaltungsgericht
  • BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
  • DBG Deutsches Beamtengesetz
  • DDR Deutsche Demokratische Republik
  • DÖD Der öffentliche Dienst
  • DÖV Die öffentliche Verwaltung
  • DVBL Deutsches Verwaltungsblatt
  • EG Europäische Gemeinschaft
  • EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • GG Grundgesetz
  • GKÖD Großkommentar öffentliches Dienstrecht
  • IÖD Informationsdienst Öffentliches Dienstrecht
  • LKV Landes- und Kommunalverwaltung
  • NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • OVG Oberverwaltungsgericht
  • PersV Die Pcrsonalvertretung
  • RdA Recht der Arbeit
  • RiA Recht im Amt
  • StGB Strafgesetzbuch
  • TVÖD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
  • Verw.Arch.Verwaltungsarchiv
  • VG Verwaltungsgericht
  • VGH Verwaltungsgerichtshof
  • VOP Verwaltungsführung, Organisation, Personal
  • VR Verwaltungsrundschau
  • VuF Verwaltung und Fortbildung
  • VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
  • VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
  • ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht
  • ZTR Zeitschrift für Tarifrecht

TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

TVöD ist die Abkürzung für den öffentlichen Dienst. Seit Oktober 2005 lösen die einzelnen Tarifverträge den älteren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und einzelne andere Tarifverträge ab. Der TVöD ist das Resultat von Verhandlungen zwischen dem damaligen Bundesinnenministerium und der Gewerkschaft der Dienstleistungsberufe ver.di, der GdP, der dbb-tarifunion und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Da die Bundesländer an den Vereinbarungen des Tarifvertrags nicht beteiligt waren, gilt für Angestellte auf Länderebene seit 2006 ein besonderer Tarifvertrag, der TV-L. Hinsichtlich der Eingruppierung der Arbeitnehmer in Entgeltgruppen galten vorerst die Regelungen des BAT weiter bis eine Überleitung in den Tarifvertrag erfolgte.

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Richter

Rechtsprechende Gewalt wird nach Artikel 92 des Grundgesetzes in Deutschland von Richtern und allein von diesen ausgeübt. Die Aufgaben der Rechtssprechung nimmt ein Richter als Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht wahr. Er kann seine Tätigkeit als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers ausüben. Die Unparteilichkeit des Richters muss im deutschen Recht gewährleistet sein, in Zweifelsfällen haben die an einem juristischen Verfahren beteiligten Parteien die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag oder ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zu stellen. Maßgeblich für die Entscheidungen eines Richters sind entsprechend der Artikel 20,3 und 97,1 des Grundgesetzes das in Deutschland geltende Recht und Gesetz.

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Die Staatsdiener im Überblick der Geschichte

Seit den ersten Staatsgründungen schon gibt es sogenannte Diener des Staates, heute unter dem Begriff Staatsdiener bekannt. In allen geschichtlichen Epochen nahmen Menschen unter der Herrschaft eines Königs oder eines anderen Amtsträgers eine besondere Stellung ein. Sie waren schon immer zu einer besonderen Treue gegenüber der jeweiligen Staatsform verpflichtet. Diese Aufgaben bezogen sich in erster Linie immer auf die Verwaltung, den Schutz wie zum Beispiel Polizei und Finanz- und Rechnungswesen.

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