Steuern 2024

Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2023 für Beamte und alle anderen veranlagten Personen ist der 02. September 2024. Wer dies nicht schafft, sollte rechtzeitig beim zugehörigen Finanzamt um eine Verlängerung bitten. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerverein einschaltet, der kann sogar erst seine Einkommenssteuererklärung bis zum 02. Juni 2025 abgeben.

Inhaltsverzeichnis

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Abgabefristen der Steuererklärung

JahrAbgabefrist ohne Steuerberater
202131. Oktober 2022
202230. September 2023
202302. September 2024
202431. Juli 2025
Stand 17.01.2024

Was können Beamte bei der Steuer absetzen?

Beamte können aufgrund ihrer Diensttätigkeit in ihrer Steuererklärung relevante Kosten absetzen, die sie für ihre Diensttätigkeit als Beamter oder Beamtin im Laufe des Jahres sich angeschafft haben. Dazu gehören auch unter anderem Fachbücher, Magazine usw. Wichtig ist bei allen Anschaffungen, dass Quittungen als Nachweise für die Steuern eingereicht werden.

Diese Kosten können Beamte steuerlich absetzen:

  • Fahrtkosten zu Ärzten und zur Dienststelle
  • Handypauschale aufgrund der Erreichbarkeit
  • Auswärtige Einsätze über 12 Stunden
  • Beiträge für die Gewerkschaft
  • Fachbücher
  • Für den aktiven Dienst privat angeschaffte Gegenstände und Arbeitsmittel
  • Reinigungskosten
  • Grundsicherung der PKV-Kosten
  • Kostendämpfungspauschale
  • Wahlleistungen im Krankheitsfall
  • Instandhaltungskosten wie Reinigung, Näher bzw. Näherin

Reinigungskosten

Reinigungskosten für die Steuern können durch eine glaubhaft gemachte Schätzung, zum Beispiel einer Berufsvertretung, steuerlich abgesetzt werden und müssen laut des Urteils vom 23.02.1990 BFH/NV 1990 S.765 des BFH nicht nachgewiesen werden.

Reinigungskosten im öffentlichen Dienst können nur dann abgesetzt werden, wenn es sich um Kleidungsstücke handelt, die als Dienstkleidung oder Uniformteile für eine dauerhafte Zeit gekennzeichnet sind. Dazu gehören Uniformen von Polizeibeamten, jedoch ohne Schuhe, Funktionsunterwäsche und Socken. Dies gilt auch für alle weiteren Beamtenberufe. Abgesetzt werden können hingegen die Reinigung von Anorak und Jacke, Diensthemden, Diensthosen, Trainingsanzug mit Abzeichen der Polizei, Pullover und Einsatzanzug.

Im Februar 1994 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. Bonn im Rahmen des BFH Urteils folgende Kosten für einen Waschmaschinengang zur Ermittlung des abzusetzenden Betrages in der Steuererklärung ermittelt:

•    2,68 Euro für Kochwäsche 90 Grad
•    2,45 Euro für Buntwäsche 60 Grad
•    2,94 Euro für Pflegewäsche

Daraus ergibt sich ein Mittelwert von 2,56 Euro, der für die Berechnung der Reinigungskosten im Sinne der Werbungskosten für Polizeibeamte maßgebend ist.
Bei 100 Waschladungen im Jahr ergibt sich somit ein Wert von 250,60 Euro.

Für die Steuererklärung 2021 können pauschal 110 Euro für Reinigungskosten der Berufskleidung abgesetzt werden. In der Regel erkennen Finanzämter diesen Betrag auch ohne Nachweis an.

Arbeitsmittel richtig absetzen

Arbeitsmittel in Höhe bis zu 410 Euro Netto ohne Umsatzsteuer können sofort bei Einreichung der entsprechenden Nachweise geltend gemacht werden. Ein Betrag über die Grenze von 410 Euro muss abgeschrieben werden.

Zu den Arbeitsmitteln zählen unter anderem:

  • PC
  • Laptop
  • Aktentasche
  • Laptoptasche
  • Bücherregal
  • Werkzeug

Sonderausgaben im Krankheitsfall

Sollten Beamte erkranken, so können sie Wahlleistungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten gehören dazu. Grundsätzlich können Beamte ihre Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen. Dies ist aber nur für Leistungen der Grundsicherung möglich. Chefarztbehandlungen zählen in der Regel als Eigenleistung und können gewöhnlich nicht abgesetzt werden.

Kostendämpfungspauschale

Die Kostendämpfungspauschale kann abgesetzt werden. Diese Pauschale muss vom Beamten selbst entrichtet werden. Sie wird von der Beihilfe abgezogen. Sie kann von der Steuer abgezogen werden.

Keine Abgaben zu Sozialversicherungsbeiträgen

Bei der Besoldung werden anders als bei angestellten Arbeitnehmer keine Sozialabgaben abgezogen. Dies bedeutet, dass Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Sie unterliegen der Versicherungsfreiheit.

Besoldung muss versteuert werden

Grundsätzlich muss die Beamtenbesoldung versteuert werden. Aber auch Pensionen unterliegen der Steuerabgabepflicht. So sind als aktive Beamte und auch Ruhegehaltsempfänger zur Steuerzahlung verpflichtet. Die Versorgungsbezüge gelten steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, da Beamte während ihres aktiven Dienstes keine Abgaben zur Pension zahlen. Daher können sie auch nicht während des aktiven Dienstes besteuert werden. Bis zum Jahr 2040 werden die Altersbezüge von Pensionären in voller Höhe steuerpflichtig. Bisher gelten noch Vergünstigungen und Freibeträge, die jedoch schrittweise bis 2040 abgebaut werden.

Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag in Höhe von maximal 3.072 Euro bzw. in Höhe von 40 Prozent der Bezüge wird bis 2040 abgeschafft. Das Gleiche wird beim steuerfreien Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eintreten. Auch dieser wird bis 2040 schrittweise abgebaut. Der Zuschlag gilt als ein Ersatz für den Arbeitnehmerpauschbetrag.