Aktuelles zur Besoldung

Auf dieser Seite erfahren Sie stets wichtige Bekanntmachungen rund um die Besoldung.

Wichtiges rund um die Besoldung

Inhaltsverzeichnis

30.08.2023: Besoldung bei Professoren unterscheidet sich erheblich

Je nach Bundesland unterscheidet sich die Höhe der monatliche Grundbesoldung einer W3-Professur erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. Der Gehaltsunterschied kann bis zu 876 Euro betragen, wie aus einer aktuellen Erhebung des Deutschen Hochschulverbands (DHV) hervorgeht. Die in der aktuellen September-Ausgabe 2023 von “Forschung & Lehre” veröffentlichten Daten geben Ausschluss über das Besoldungsgefälle von W3-Professoren. So erhalten Professoren in Bayern mit 7.790,80 Euro pro Monat die höchste Grundbesoldung, gefolgt von Baden-Württemberg mit 7.790,37 Euro und Sachsen, Brandenburg und der Bund. Eher im Mittelfeld angesiedelt sind Hamburg, Bremen und Thüringen, gefolgt von Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Schleswig-Holstein, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Die niedrigste W§-Grundbesoldung wird dagegen in Sachsen-Anhalt mit 7.171.14 Euro, Nordrhein-Westfalen mit 7.162,51 Euro und Niedersachsen mit 6.914,71 Euro pro Monat gezahlt.

03.07.2023: Ergebnis wird auf Beamte übertragen

Zum 1. März 2024 wird das Tarifergebnis, das im öffentlichen Dienst am 22.04.2023 erzielt wurde, auf die Beamten übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Beamte, Richter und Soldaten zum 1. März 2024 200 Euro pauschal als Sockelbetrag erhalten, zuzüglich 5,5 Prozent mehr Besoldung. 0,2 Prozentpunkte werden der Versorgungsrücklage zugeführt.

Ebenso wird der Familienzuschlag steigen: in der Stufe 1 auf 171,28 Euro, in der Stufe 2 auf 317,66 Euro; für das zweite Kind gibt es 146,38 Euro mehr, für das dritte und jedes weitere Kind 456,06 Euro.

Es wird im Monat Juni 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro gezahlt. Ab Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es jeweils 220 Euro pro Monat als Sonderzahlung. Auszubildende erhalten 620 Euro einmalig im Juni 2023, danach monatlich 110 Euro bis Februar 2024.

09.01.2023: Besoldungsrunde steht an

Am 24.01.2023 startet die Tarif- und Besoldungsrunde. Gefordert sind mindestens 10,5 Prozent mehr Geld sowie 200 Euro mehr pro Monat für Azubis, Studierende und Praktikanten.

23.08.2022: dbb-Chef fordert: Arbeitszeit reduzieren, Besoldung erhöhen

Der DBB-Chef Ulrich Silberbach forderte angesichts der vermehrten Pensionierungen in den nächsten Jahren mehr Stellen für Beamte, wobei die Arbeitszeit erheblich reduziert werden müsse, um für Bewerber die Beamtenstelle attraktiver zu gestalten. Zudem müsse eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgen, sprich die Besoldung müsse um einiges erhöht werden.

18.08.2022: Verdienen Richter zu wenig?

Aktuell wird über die Besoldung von Richtern in den Medien diskutiert. Ist diese eventuell zu niedrig angesetzt? Richter sind in die Besoldungsordnung R eingruppiert. R 1 stellt dabei das Eingangsamt dar und entspricht in der Vergütungshöhe in etwa der Besoldungsgruppe A 15. Die Besoldungsgruppe R 3 entspricht ungefähr der Besoldungsgruppe B 3. Der überwiegende Teil der Richter ist in die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 eingestuft. Hinzu kommen noch Familienzuschläge. In Deutschland gibt es aktuell rund 21.000 Berufsrichter, sprich 1 Richter auf 4.000 Bewohner.

16.08.2022: Nächste Besoldungsrunde im Herbst

Die nächste Besoldungsrunde für die Bundesbeamten und Kommunalbeamten wird im Herbst 2022 stattfinden. Bis zum 11. Oktober 2022 soll die Forderungsfindung abgeschlossen sein. Für die Landesbeamten soll die nächste Besoldungsrunde 2023 stattfinden.

11.08.2022: Änderung der Besoldungstabelle für Baden-Württemberg

Zum 01.12.2022 wird es voraussichtlich zu Änderungen der Besoldungstabelle A kommen. Die Besoldungsgruppen A 5 und A 6 werden zusammen mit den Stufen 11 und 12 voraussichtlich wegfallen. Es wird bei der Überleitung in eine andere Stufe zu keinen Besoldungseinbußen kommen. Voraussichtlich wird die Besoldungstabelle A für Baden-Württemberg für die Jahre 2022 und 2023 wie folgt aussehen:

Besoldungstabelle A – Besoldungsstufen 1 – 5

BG12345
A 72769,202855,372941,503027,633113,83
A 82844,062954,493064,873175,283285,72
A 93008,173126,013243,823361,663479,46
A 103245,033395,983546,953697,933848,90
A 113587,363742,073897,314055,564213,82
A 124090,484216,264406,034598,46
A 134715,534923,355131,19
A 145011,085280,595550,10
A 155799,356095,64
A 166397,216739,89

Besoldungstabelle A – Besoldungsstufen 6 – 10

BG678910
A 73175,343236,873298,44
A 83359,313432,903506,543580,10
A 93560,503641,523722,513803,52
A 103951,324054,274157,234260,20
A 114319,354426,294533,954641,594749,19
A 124726,794855,074983,395111,715240,02
A 135269,755408,295546,855685,445823,96
A 145729,755909,466089,096268,776448,47
A 156332,706569,736806,807043,837280,91
A 167014,097288,267562,397836,548110,70

10.08.2022: Mehr Besoldung für Hessen ab 2023

Zum 01. April 2023 und zum 01. Januar 2024 wird es für die etwa 104.000 Landesbeamten, Richter und 84.000 Versorgungsempfänger in Hessen jeweils drei Prozent mehr Geld geben – und das zusätzlich zur gewöhnlichen Besoldungsanpassung. Zudem soll der Familienzuschlag um 100 Euro angehoben monatlich für die ersten beiden Kinder und ab dem dritten Kind um 300 Euro zum 01. April 2023 angehoben werden. Beamte, die in die Besoldungsgruppe A 5 eingruppiert sind, werden in die Besoldungsgruppe A 6 höhergruppiert. Die niedrigste Erfahrungsstufe wird für Richter und Staatsanwälte zum 01. April 2023 entfallen. Im Herbst 2022 soll ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

13.07.2022: Besoldung steigt für NRW um 2,8 %

Beamte in Nordrhein-Westfalen erhalten zum 01. Dezember 2022 2,8 % mehr Besoldung. Zudem war eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro mit Auszahlung Ende März 2022 für alle aktiven Beamten und Richter in Vollzeit geplant. In Teilzeit arbeitende Staatsdiener erhalten ihre Einmalzahlung anteilig.

28.06.2022: Vergütung nach Gesetz gefordert

Der dbb hat bei seinem Gewerkschaftstag eine Beamtenbesoldung nach Gesetzeslage und nicht nach finanzieller Lage gefordert. Dbb Chef Ullrich Silberbach teilt mit:

“Das Bundesverfassungsgericht hat vor geraumer Zeit unsere Auffassung bestätigt: Die einseitigen Zugriffe auf die Besoldung haben zu einer unzulässigen Unteralimentation geführt. Das muss nun flächendeckend korrigiert werden. Die Alimentation muss der Rechtsprechung, und nicht der Haushaltslage entsprechen. Denn das Ziel des öffentlichen Dienstes ist, bundesweit für gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dafür steht die Politik in der Verantwortung.”