Urteile für Beamte

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von ausgewählten Urteilen im Beamtenrecht, die von Bedeutung und Wichtigkeit für Beamte sind.

Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 A 7.21, Urteil vom 02.12.2021) Schwerwiegende Verletzung der Verfassungstreuepflicht; Beamter leugnet Existenz der Bundesrepublik Deutschland

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az: OVG 4 S 38.08, OVG 4 S 42.0, Beschluss vom 06.11.2008) Versetzung zweier Beamten in Vollzeit in Brandenburg ist rechtswidrig. Beamte in Teilzeit und in Vollzeit müssen gleich behandelt werden (Urteile für Beamte).

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 12 K 1950/12, Urteil vom 29.10.2013) Die Versetzung eines beurlaubten Beamten der Postbank AG ohne erkennbaren wichtigen Grund, der zur gleichen Zeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG beschäftigt war, ist rechtswidrig.

Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 3 B 8/13, Beschluss vom 04.01.2013) Eine Schulleiterin kann wegen Kommunikationsschwierigkeiten mit der Lehrerschaft versetzt werden, wenn auch der Schulfrieden und somit der Bildungsauftrag darunter leidet.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Az. 3 B 6/07) Schließt sich an die sechsmonatige Abordnung eines Beamten ein Urlaub und an diesen eine weitere Abordnung an, ohne dass der Beamte zwischen beiden Abordnungen den Dienst in der Stamm-Dienststelle wieder aufgenommen hat, muss der Personalrat erneut der Versetzung zustimmen.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 1094/01.PVL) Nicht in jedem Fall muss aber der Personalrat einer Dienststelle einer Versetzung zustimmen. Ausnahmen bilden Beamte auf Widerruf, denen noch kein eigenes Amt im beamtenrechtlichen Sinn übertragen wurde. In diesen Fällen ist eine Zustimmung des Personalrats nicht vorgesehen. Wechseln beispielsweise Lehramtsanwärter im Rahmen eines Studienseminars von einer Schule zu einer anderen Schule, ist das eine nicht mitbestimmungspflichtige Überweisung.

Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 361/07) Eine Beamtin darf nur dann versetzt werden, wenn die Gleichstellungsbeauftragte des Dienstherrn in die Entscheidung über die Versetzung auch einbezogen wurde.

Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 26.05) Die Versetzung eines Beamten zu einer Personalservice-Agentur ohne gleichzeitige Übertragung einer so genannten Amtsahngemessenen Aufgabe ist nicht möglich.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 4 B 8.05) Ein Beamter darf zum Stellenpool versetzt werden, wenn sein verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch auf eine dem Amt angemessene Beschäftigung erhalten bleibt.

Verwaltungsgericht Trier (AZ.1K911/03.TR) Ein Beamter kann vorübergehend auch zu einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Behörde abgeordnet werden, wenn erhebliche organisatorische Schwierigkeiten des Dienstherrn dies erfordern und die neue Tätigkeit zuzumuten ist.

Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 11.04) Beamte müssen Änderungen der Aufgaben akzeptieren. Sie dürfen dabei aber nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden, die, gemessen an Status, Laufbahn und Ausbildung, unterwertig sind. Deshalb müssen verbeamtete Lokführer keine Züge reinigen.

Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 7 A 17/05) Ein Beamter darf bei der Auflösung einer Behörde grundsätzlich auch in ein Amt mit niedrigerem End-Grundgehalt versetzt werden. Das geht aber nur im Rahmen einer so genannten Rückernennung. Das heißt auch, dem Beamten muss erneut eine Ernennungs-Urkunde übergeben werden. Passiert das aus welchem Grund auch immer nicht, dann ist die Versetzung für den Beamten insgesamt nicht rechtswirksam.

Verwaltungsgericht Kassel (Az. 1 G 1120/07) Wird ein Beamter wegen eines amtsärztlichen Gutachtens als dienstunfähig eingestuft, darf er dennoch nicht gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt werden, wenn er das Gutachten anzweifelt (Urteile für Beamte).

Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main (Az. 2 SaGa 2095/00) Eine Versetzung im öffentlichen Dienst ist auch dann zumutbar, wenn damit eine tägliche Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz von 2,5 Stunden verbunden ist.

Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 3 B 6/07) Bei der Versetzung eines Beamten überwiegt der Schutz der Familie. Ein Beamter mit Ehefrau und drei kleinen Kindern darf deshalb nicht von Osnabrück nach Bonn (etwa 240 Kilometer) versetzt werden.

Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 2 K 1506/06.KO) Ein sachlicher Grund für eine angestrebte Versetzung liegt auch dann vor, wenn die reibungslose Zusammenarbeit gestört ist, weil es oft Spannungen und ein getrübtes Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz gibt. Der Beamte darf also auch versetzt werden, um einen massiven, länger andauernden Streit mit einem Kollegen zu beenden.

Verwaltungsgericht Mainz (Az. 10 B 11104/07, OVG) Ein Richter darf auch im Laufe eines Geschäftsjahres in eine andere Kammer des Gerichts umgesetzt werden, wenn seine Beisitzer sich aufgrund verschiedener Äußerungen des Betreffenden nicht mehr in der Lage sehen, mit ihm vertrauensvoll zusammenarbeiten zu können.

Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 4.04) Kann ein Polizeibeamter wegen psychischer Beschwerden keinen Wach- und Wechseldienst mehr durchführen, gilt er lediglich als Polizei-dienstunfähig. Weil er aber noch allgemein dienstfähig ist, darf er versetzt werden, zum Beispiel in die innere Verwaltung (weitere Klagen).

Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 2 K 1506/06.KO) Ein Beamter darf nach einem Konflikt mit einem Arbeitskollegen schneller durch den Dienstherrn versetzt werden. Eine Versetzung sei auch erlaubt, wenn der sachliche Grund dafür sei, dass die reibungslose Zusammenarbeit gestört sei (Urteile für Beamte).