Besoldungsgesetz

Das Beamtenbesoldungsgesetz wird in das Bundesbesoldungsgesetz (für Beamte im Bund) und die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze unterteilt. Generell stellt das Besoldungsgesetz die gesetzliche Regelung für die Alimentation, sprich die Besoldung der Beamten, dar. Bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 wurden Landesbeamte gemäß Artikel 74a des Grundgesetzes in der damaligen Fassung besoldet. Seit der Föderalismusreform liegt die Kompetenz der Landesbeamten nun bei den entsprechenden Bundesländern. Daher werden Landesbeamte nach Landesbesoldungsrecht vergütet und Bundesbeamte nach Bundesrecht. Bisher hat der überwiegende Teil der Bundesländer eigene Landesbesoldungsgesetze erlassen.

Alle aktuellen Landesbesoldungsgesetze

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+BW&max=true&aiz=true

Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG): http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG

Landesbesoldungsgesetz (LBesG): http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbesg

Bremisches Besoldungsgesetz: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%5Cges%5Cbrbesoldungsg%5Ccont%5Cbrbesoldungsg.htm&mode=all

Hamburgisches Besoldungsgesetz: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BesGHA2010rahmen

Hessisches Besoldungsgesetz: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/ges/HESBesG/cont/HESBesG.htm&mode=all

Besoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fmvlbesg%2Fcont%2Fmvlbesg.inh.htm&showParallelFundstellenReadable=False

Niedersächsisches Besoldungsgesetz: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG): http://www.besoldung-nordrhein-westfalen.de/beamtenrecht_in_nrw/landesbesoldungsgesetz_nrw

Landesbesoldungsgesetz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1gnp/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=103&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BesGRP2013rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1

Gesetz Nr. 626 – Saarländisches Besoldungsgesetz: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/BesG_SL_rahmen.htm

Sächsisches Besoldungsgesetz: http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872-SaechsBesG

Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Dienstrecht/BesNeuRG_Kommentierung_14-02-04.pdf

Besoldungstabellen entwickeln sich auseinander

Seit der Föderalismusreform haben sich die Besoldungstabellen der einzelnen Länder und des Bundes deutlich auseinanderentwickelt. Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst (TVöD), was zumeist als Orientierung für die Besoldungssteigerung gilt. Zudem beziehen einige Bundesländer die Sonderzuschläge (früher Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) in die Besoldung mit ein. Andere Länder wiederum zahlen den Beamten am Ende des Jahres eine Einmalzahlung aus. Somit kann es vorkommen, dass bei gleicher Eignung, gleicher Besoldungsgruppe und Stufe sowie gleicher Verrichtung der Tätigkeiten ein Besoldungsunterschied von mehr als einer Besoldungsgruppe zwischen den Bundesländern zustande kommt.

Gliederung des Bundesbesoldungsgesetzes

Das Besoldungsgesetz gliedert sich in verschiedene Abschnitte. So ist das Bundesbesoldungsgesetz in 9 Abschnitte beginnend mit den Allgemeinen Vorschriften gegliedert. Zu den Allgemeinen Vorschriften gehören unter anderem die Kürzung der Besoldung, Anspruch auf Besoldung, Verlust der Besoldung, Zahlungsweise, Aufwandsentschädigung, Zuschläge bei Hinausschieben des Ruhestands und Lebenspartnerschaft.

Im Abschnitt 2 werden dann das Grundgehalt, die Leistungsbezüge und die Laufbahnen näher beleuchtet. Abschnitt 3 regelt den Familienzuschlag und Abschnitt 4 die Zulagen, Prämien, Zuschläge und Vergütungen. Abschnitt 5 beleuchtet die Auslandsbesoldung und Abschnitt 6 die Anwärterbezüge. Abschnitt 7 hingegen ist weggefallen (Stand Mai 2017).

In Abschnitt 8 sind Regelungen zur Dienstbekleidung, Unterkunft für Soldaten und Heilfürsorge verankert. In Abschnitt 9 sind die Übergangs- und Schlussvorschriften geregelt. Zudem existieren stets diverse Anlagen, die in der Regel die Besoldungstabellen sowie die Tabellen von Zulagen und Familienzuschlägen enthalten.