Berliner Landesbeamte müssen ab 2024 länger arbeiten

Ab 01. Januar 2024 wird schrittweise die Pensionsgrenze für Berliner Landesbeamte auf 67 Jahren angehoben. Der Berliner Senat hat damit einen Beschluss aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken umgesetzt. Insgesamt sind rund 64.000 Staatsdiener betroffen.

Polizeiboot mit Wasserschutzpolizisten auf See
Justizvollzugsbeamte der Polizei, Feuerwehr und Justiz können früher in Pension

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Einjährige Übergangsfrist ab 2023

Die zuständige Senatsfinanzverwaltung arbeitet aktuell an einem Referentenentwurf. Das neue Gesetz soll dann zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten. Es soll unter anderem eine einjährige Übergangsfrist für Berliner Landesbeamte beinhalten.

Vollzugsbeamte dürfen früher in Pension

Berliner Vollzugsbeamte von Justiz, Polizei und Feuerwehr dürfen früher in den Ruhestand gehen. Grund dafür ist die hohe berufliche Belastung. Bisher durften Beamte im mittleren und gehobenen Dienst bereits mit 61 und 62 Jahren in Pension gehen.

Beamte in Finanzämtern und Senatsverwaltungen

Für alle restlichen Berliner Landesbeamten, die beispielsweise in den Finanzämtern und Senatsverwaltungen tätig sind, sollen in Zukunft die gleichen Regeln gelten, die für ihre 146.000 angestellten Kollegen gelten. Dies bedeutet, dass ab 2024 die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 angehoben wird, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Die Anhebung endet mit dem Geburtsjahrgang 1964. Dann ist die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Gewerkschaften kritisieren Vorhaben

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das Vorhaben, das Pensionseintrittsalter anzuheben. Der GdP-Sprecher Benjamin Jendro erklärt, dass ein höheres Pensionsalter ein „fatales Signal“ sei. Zudem sagte er: „Uns brechen schon jetzt unglaublich viele Kräfte weg, weil Schichtdienst, Tausende Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauere krank machen.“

Pensionskorridor statt höheres Pensionsalter

GdP-Sprecher Benjamin Jendro hat stattdessen einen anderen Vorschlag: Man könne einen Pensionskorridor einführen. Beamte könnten dann selbst entscheiden, ob sie weiter im Dienst arbeiten möchten oder nicht. Der Vorschlag stößt nicht auf taube Ohren. Die rot-grün-rote Koalition zeigte zumindest die Bereitschaft, über ein solches Modell nachdenken zu wollen. Im Koalitionsvertrag soll der Übergang in den Ruhestand „flexibilisiert“ werden.