Beamter

Ein Beamter im staatsrechtlichen Sinn ist, wer zu einer dienstherrnfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis steht.

Im haftungsrechtlichen Sinn ist ein Beamter eine Person, dem die zuständige Stelle die Ausübung eines öffentlichen Amtes anvertraut (Art. 34 GG).

Synonyme können sein: Staatsdiener, Staatsdienerin, Bediensteter, Bedienstete.

Um ein gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, können die Ausweichformen Beamtenschaft oder Beamtentum gewählt werden.