Erhalten Beamte einen Corona-Bonus?

Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhalten. Doch wie sieht es mit den Beamten aus? Erhalten sie eine Corona-Prämie?

Geldscheine werden als Bonuszahlung überreicht
Die Extrazahlung wird für viele Beamte gezahlt

Inhaltsverzeichnis

Beamte erhalten nur zum Teil einen Corona-Bonus

Während viele Beschäftigte dieses Jahr noch eine Corona-Prämie erhalten, sieht es bei Beamten anders aus. Sie erhalten nur zum Teil einen Bonus. Jedes Bundesland entscheidet selbst darüber, ob es seinen Beamten einen Bonus zahlt oder nicht. In Bayern beispielsweise erhalten Beamte einen Corona-Bonus in Höhe von 1.300 Euro. Auch ihre hessischen und Berliner Kollegen erhalten die Sonderzahlung in gleicher Höhe. In anderen Bundesländern wird noch diskutiert, ob den Landesbeamten eine Prämie gezahlt wird oder nicht. Jedoch gehen Experten davon aus, dass wohl nahezu alle Bundesländer den Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.300 Euro übernehmen werden. Ausgeschlossen sind Bundesbeamte. Sie erhalten keine Corona-Prämie.

Corona-Prämie wird auch im öffentlichen Dienst gezahlt

Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erhalten eine Corona-Prämie bis zu 1.300 Euro. Darauf stützt sich auch die Entscheidung, den jeweiligen Landesbeamten eine Prämie zu zahlen. Eine Ausnahme bildet Hessen. Hier erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nur bis zu 1.000 Euro als Bonuszahlung. Die einmalige Sonderzahlung wird steuerfrei und abgabefrei gezahlt.

Auszubildende und Praktikanten erhalten ebenso einen Bonus

Auch Azubis und Praktikanten im öffentlichen Dienst erhalten eine Corona-Prämie. Diese fällt jedoch niedriger als bei den ausgelernten Beschäftigten aus. Azubis und Praktikanten erhalten bis spätestens März einen Zuschuss in Höhe von von 650 Euro.

Wie viele Beschäftigte werden vom Corona-Bonus profitieren?

Insgesamt werden über eine Million Beschäftigte bundesweit von der Prämienzahlung profitieren. Dazu gehören insbesondere Beschäftigte in Kindergärten, Verwaltungen, bei der Polizei, bei den Forstbetrieben, in den Gärtnereien, Friedhöfen, in Schulen, Uni-Kliniken, Straßenmeistereien, Abfallbetrieben und bei der Feuerwehr.

Gibt es eine Voraussetzung für den Erhalt eines Corona-Bonus?

Anspruch auf einen Corona-Bonus im öffentlichen Dienst haben nur Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 standen. Dies ist der Tag, an dem das Tarifergebnis geschlossen wurde. Zudem muss dem Beschäftigten im Zeitraum vom 01. Januar bis 29. November mindestens einmal ein Gehalt ausgezahlt worden sein.