Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Darin geregelt ist unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte zeitgleiche Übertragung der Ergebnisse aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten.
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