Das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022

Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Darin geregelt ist unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte zeitgleiche Übertragung der Ergebnisse aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten.

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Ursprungsentwurf wurde gestoppt

Allerdings wurde der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt, der auch “Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“ enthielt, wie der Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer im März 2021 erklärte (Pressemitteilung dbb). Besonders unverständlich bei den Gewerkschaften ist, dass das Finanzministerium eine alternativen Lösungsvorschläge unterbreite. Ähnliches kommt von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Auch sie begrüßen eine Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten, beklagen jedoch auch das Ausbleiben adäquater Lösungsvorschläge zur amtsangemessenen Alimentation.

Geplante Besoldungserhöhung beginnt ab 01. April 2021

Die Besoldung der Bundesbeamten wird sich wie geplant ab 01. April 2021 um 1,2 Prozent erhöhen. Eine zweite Erhöhung ist zum 01. April 2022 um 1,8 Prozent geplant. Ausgenommen von den Erhöhungen sind Beamte in den Besoldungsgruppen B 11 und R 10.

Besoldungserhöhung für die Besoldungsgruppen A5, A6, A9 und A10

Das Grundgehalt erhöht sich zum 01. April 2021 für die Besoldungsgruppen A5 und A6 sowie für Unteroffiziere, Fahnenjunker und Seekadetten um 23,47 Euro und zum 01. April 2022 um 23,89 Euro. Die Erhöhungswerte der Besoldungsgruppen A9 und A10 sowie für Offiziere betragen zum 01. April 2021 10,24 Euro und zum 01. April 2022 10,42 Euro.

Besoldung für die weggefallenen Besoldungsgruppen A 2, R 1 und R 4

Die Grundgehaltsbeträge für die weggefallenen Besoldungsgruppen A 2, R 1 und R 4 werden gesondert vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

Anhebung des Familienzuschlages

Der Familienzuschlag wird für das zweite zu berücksichtigende Kind zum 01. April 2021 um 129,19 Euro und zum 01. April 2021 um 131,52 Euro angehoben und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind 2021 um 402,51 Euro und 2022 409,76 Euro.

Anwärtergrundbeträge steigen

Für Beamtenanwärter steigt der Anwärtergrundbetrag im einfachen Dienst auf 1.210,76 Euro zum 01. April 2021 und zum 01. April 2022 auf 1.232,55 Euro, im mittleren Dienst auf 1.284,22 Euro und später auf 1.307,34 Euro, im gehobenen Dienst auf 1.530,00 Euro und zum 01. April 2022 auf 1.557,54 Euro im höheren Dienst auf 2.345,33 Euro und 2022 auf 2.387,55 Euro.