Besoldungsanpassung 2026–2028: Mehrheit der Länder folgt einheitlichem Kurs – Unterschiede bei Tempo und Höhe

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Dreistufiges Modell prägt die Besoldungspolitik

Die Entwicklung der Beamtenbesoldung in den Jahren 2026 bis 2028 zeigt bundesweit einen klaren Trend: Die meisten Bundesländer setzen auf ein dreistufiges Anpassungsmodell mit Erhöhungen in den Jahren 2026, 2027 und 2028. Üblich sind dabei Aufschläge von rund 2,8 Prozent im Jahr 2026, 2,0 Prozent im Jahr 2027 und 1,0 Prozent im Jahr 2028. Trotz dieser weitgehenden Einheitlichkeit unterscheiden sich die Länder deutlich beim Umsetzungsstand, bei den konkreten Prozentsätzen sowie bei den Zeitplänen.


Viele Länder setzen auf identischen Anpassungspfad

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen orientieren sich die Planungen eng am klassischen Dreischritt. Die erste Erhöhung erfolgt in der Regel zum 1. April 2026, gefolgt von einer zweiten Stufe zum 1. März 2027 und einer dritten Anpassung zum 1. Januar 2028.

In mehreren dieser Länder liegen bislang jedoch lediglich politische Ankündigungen oder gewerkschaftliche Mitteilungen vor. Andere sind bereits weiter: Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen haben entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht.


Gesetzgebung teils bereits abgeschlossen

Einige Bundesländer sind im Verfahren deutlich weiter fortgeschritten. Sachsen hat das Anpassungsgesetz bereits beschlossen. Niedersachsen hat zumindest die erste Stufe für 2026 gesetzlich geregelt. Auch in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin liegen konkrete Gesetzentwürfe vor.

Diese Länder treiben die Umsetzung damit aktiv voran, wenngleich die Ausgestaltung im Detail variiert.


Abweichungen bei Höhe der Anpassungen

Während viele Länder bei etwa 2,8 Prozent für 2026 liegen, gehen einige darüber hinaus. Nordrhein-Westfalen plant beispielsweise eine Erhöhung von 3,36 Prozent, Rheinland-Pfalz von 3,3 Prozent. Berlin sieht sogar ein Plus von 3,8 Prozent für 2026 vor.

Auch Sachsen bewegt sich mit 2,82 Prozent leicht oberhalb des Standardwertes. Bayern übernimmt ebenfalls rund 2,82 Prozent, verschiebt den Zeitpunkt der Umsetzung jedoch deutlich nach hinten.


Unterschiedliche Zeitpläne sorgen für Verschiebungen

Neben der Höhe der Anpassungen variieren auch die Zeitpunkte erheblich. Während die Mehrheit der Länder die erste Stufe im April 2026 umsetzt, plant Bayern den Start erst für Oktober 2026.

Hessen folgt aufgrund seines eigenständigen Tarifrechts einem komplett abweichenden Zeitplan mit einer ersten Erhöhung im Juli 2026 und einer zweiten im Oktober 2027.

Schleswig-Holstein geht noch einen Schritt weiter und koppelt seine Anpassungen nicht primär an Tarifabschlüsse, sondern an verfassungsrechtliche Vorgaben. Dort sind bereits für 2025 rückwirkende Erhöhungen sowie deutlich stärkere Anpassungen für 2026 vorgesehen.


Fazit: Einheitlicher Trend, heterogene Umsetzung

Die Übersicht zeigt ein klares Bild: Inhaltlich nähern sich die Bundesländer bei der Besoldungsentwicklung stark an. Das dreistufige Anpassungsmodell ist nahezu flächendeckend etabliert.

Gleichzeitig bleibt die Umsetzung uneinheitlich. Unterschiede bestehen sowohl beim Tempo der Gesetzgebung als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Erhöhungen. Für Beamtinnen und Beamte bedeutet dies: Der grundsätzliche Trend ist klar – die Details hängen jedoch weiterhin stark vom jeweiligen Bundesland ab.