Zahlen Politiker Steuern? Was verdienen Politiker?

Dass Politiker nicht wenig verdienen, war sicherlich bereits fast jedem klar. Aber dass sie auch weitere hohe Zusatzleistungen erhalten können, blieb bisher vielen unbekannt. Was verdienen Politiker eigentlich und warum sind einige Komponenten von der Steuer befreit? Ein Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Wie viele Abgeordnete sitzen aktuell im Deutschen Bundestag?

Der Deutsche Bundestag hat aktuell 709 Abgeordnete. Sie werden alle vier Jahre von den Bürgern im Rahmen der Bundestagswahl gewählt. In Deutschland kann jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und 18 Jahre alt ist, Bundestagsabgeordneter werden.

Deutscher Bundestag Berlin

Warum erhalten Abgeordnete kein Gehalt?

Abgeordnete, die zu den Politikern gehören, erhalten für ihre Arbeit Geld, die sogenannte Diät. Diese Bezeichnung ist ein wenig irreführend, denn mit Diät verbinden die meisten von uns eher ein Fasten, um Gewicht zu reduzieren. Reduzieren und Fasten steht bei Politikern aber nicht sonderlich hoch im Kurs, denn neben ihrer schon üppigen Diät dürfen sie auch Nebentätigkeiten ausüben und erhalten obendrein noch saftige Zulagen. Da fragt sich der Laie zurecht, warum heißt das Gehalt von Politikern eigentlich Diät und nicht Überfluss?

Ganz einfach: Der Begriff Diät leitet sich aus dem Lateinischen dies für Tag ab. Im Mittellateinischen wurde daraus dieta, der Tagelohn, gebildet. Im Französischen entwickelt sich dann die Bezeichnung diète für die tagende Versammlung. Seit 1906 wurde in Deutschland der Begriff Diät für das Politikergehalt eingesetzt.

Was verdienen Politiker?

Laut dem Deutschen Bundestag beträgt die Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro (Quelle: bundestag.de). 2020 wurde die automatische Anhebung der Diät ausgesetzt. Damit gingen den Politikern 2,6 Prozent verloren. Die automatische Anhebung richtet sich stets nach der Lohnentwicklung des Vorjahres (Quelle: aerzteblatt.de). 2021 soll die Abgeordnetenentschädigung erstmals um 0,7 % auf 10.012,89 Euro ab dem 01.07.2021 sinken. Die Diät ist nicht steuerfrei.

Von 600 DM auf 10.012,89 Euro

Die Diät der Abgeordneten war jedoch nicht immer so fett. Zwischen 1949 und 1951, also in den Aufbaujahren, betrug sie gerade einmal 600 DM pro Monat, stieg dann bis 1975 auf 3.850 DM an. Deutschland hatte sich wirtschaftlich erholt. Anscheinend ging es dem Land so gut, dass innerhalb eines Jahres die Diät nahezu verdoppelt werden konnte. Lag sie 1977 noch bei den besagten 3.850 DM, stieg sie im selben Jahr auf 7.500 DM an. 1992 wurde dann bereits – sicherlich durch die anstrengende Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik geschuldet – die 10.000-DM-Marke geknackt. Die Diät betrug 1992 bis 1995 10.366 DM, stieg kontinuierlich bis zum Jahr 2001 auf 13.200 DM an. Dann wurde der Euro eingeführt und die Diät auf 6.749 Euro angepasst. Die 10.000 Euro-Marke knackte die Diät erstmals am 01.07.2019 mit 10.083,45 Euro. 2021 soll sie auf 10.012,89 Euro erstmals seit der Geschichte reduziert werden. Aber wie gesagt, die Diät wird ihren Namen keine Ehre machen, denn das Politikergehalt wird sicherlich nicht ewig sinken.

Welche zusätzlichen Entgelte erhalten Politiker?

Abgeordnete können neben ihrer Diät, weitere finanzielle Komponenten erhalten. Dazu gehören mitunter:

Geld- und Sachleistungen in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr

Abgeordnete erhalten ein separates Konto für Sachleistungen für die Büroausstattung von der Bundestagsverwaltung. Sämtliche Ausgaben wie unter anderem Laptops, Kopierer, Faxgerät, Druckerpapier, Mobiltelefone und Mobilfunkverträge werden einzeln abgerechnet und von dem Betrag abgerechnet. (Quelle: bundestag.de)

Kostenpauschale von monatlich 4.418,09 Euro

Die Kostenpauschale in Höhe von 4.418,09 Euro pro Monat dient in erster Linie zur Bezahlung von Wahlkreisbüros, Inventar, Literatur, Mehraufwendungen, Verpflegung und Übernachtung, Reisen, Einladungen und Wahlkreisbetreuung. Der Betrag wird steuerfrei gezahlt, da er lediglich der Erstattung von Aufwendungen dient und kein Einkommen in dem Sinne darstellt. Ebenso ist die Kostenpauschale nicht pfändbar, kann aber gekürzt werden, wenn der Politiker beispielsweise bei namentliche Abstimmungen fehlt (Quelle: § 14 AbgG). Dann werden ihm 100 Euro abgezogen. Da der Politiker jedoch keine Rechenschaft über die Verwendung der Kostenpauschale ablegen muss, kann er diese theoretisch gesehen auch zweckentfremden. Politiker, die wenige Ausgaben haben, können die Kostenpauschale sozusagen auch als zweites Einkomme ansehen, auch wenn sie dies gesetzlich gesehen ncht ist.

22.795 Euro pro Monat für Mitarbeiter

Jeder Abgeordnete hat das Recht, Mitarbeiter zu beschäftigten. Dafür stellt ihm der Bundestag pro Monat 22.795 Euro zur Verfügung. Einzige Bedingung ist, dass die Mitarbeiter weder mit dem Politiker verwandt, noch verschwägert oder anderweitig liiert sind (Quelle: bundestag.de)

1. Klasse für Fahrten mit der Deutschen Bahn

Abgeordnete dürfen alle staatlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Dies ist in § 48 Abs. 3 Satz 2 GG verankert. Seit 2012 erhalten Politiker zudem eine Netzkarte von der Deutschen Bahn, die es ihnen erlaubt, in der 1. Klasse kostenfrei zu reisen. Dazu existiert § 16 AbgG.

Nebentätigkeiten werden nicht auf die Diät angerechnet

Politiker dürfen neben ihrem Amt auch nebenberuflich tätig sein, wie beispielsweise in Aufsichtsräten. Es besteht dabei eine Anzeigepflicht beim Bundestagspräsident. Trotz Nebeneinkunft werden die Diäten nicht gekürzt. Seit der Transparenzregelung EEnde 2005 und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2007 müssen alle Nebentätigkeiten offengelegt werden.

Funktionszulagen in unbestimmter Höhe

In § 52 Abs. 2, a AbgG ist von einer Funktionsleistung die Rede, die ein Abgeordneter erhalten kann. Es wird jedoch nicht bestimmt, in welcher Höhe diese Zulage fließen kann.

Keine Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge

Abgeordnete zahlen keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung und haben demnach auch keinen Anspruch auf Leistung. Allerdings werden sie ähnlich dem Pensionsmodell der Beamten versichert. Sie können sozusagen mit den Beamten gleichgestellt werden. Im Falle einer Beendigung ihrer Politikerlaufbahn erhalten Abgeordnete ein Übergangsgeld, das zur Wiedereingliederung in den früheren Beruf dienen soll. Die Höhe beträgt aktuell 9.541,74 Euro pro Monat für jedes Jahr im Bundestag für maximal 18 Jahre.

Wie viel verdienen Politiker in den Landesparlamenten?

Politiker in den Parlamenten der Bundesländer erhalten ebenso eine Abgeordnetenentschädigung, die jedoch den Regelungen des entsprechenden Bundeslandes unterliegt.