TVöD
Aus BeamtenFocus
TVöD ist die Abkürzung für den für den öffentlichen Dienst. Seit Oktober 2005 lösen die einzelnen Tarifverträge des TVöD den älteren Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und einzelne andere Tarifverträge ab. Der TVöD war das Resultat von Verhandlungen zwischen dem damaligen Bundesinnenministerium und der Gewerkschaft der Dienstleistungsberufe ver.di, der GdP, der dbb-tarifunion und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Da die Bundesländer an den Vereinbarungen des TVöD nicht beteiligt waren, gilt für Angestellte auf Länderebene seit 2006 ein besonderer Tarifvertrag, der TV-L. Hinsichtlich der Eingruppierung der Arbeitnehmer in Entgeltgruppen gelten vorerst weiter die Regelungen des BAT. Die Arbeitszeit beträgt nach TVöD für Beschäftigte bei Kommunen in den alten Bundesländern 38,5, in den neuen Bundesländern 40 und für Beschäftigte beim Bund 39 Wochenstunden.
Die neuen Tarifverträge sollten gegenüber den älteren Verträgen übersichtlicher und weniger kompliziert sein. Im Sinne der Arbeitgeber führt die Einführung des TVöD zu Einsparungen bei Neueinstellungen. Diskrepanzen gab es aufgrund der Umgestaltung der Tarifverträge insbesondere mit dem Marburger Bund, der die Interessen von Ärzten im öffentlichen Dienst vertritt. Diese wurden 2006 mit einem gesonderten Tarifvertrag für Ärzte beigelegt.
Die Vergütung richtet sich im TVöD nach Leistung und Berufserfahrung, nicht mehr wie früher allein nach dem Dienstalter. Die Lohntabelle des TVöD enthält 15 Entgeltgruppen, die sich durch zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen weiter differenzieren. Bei Eintritt in die Grundstufe 1 einer Entgeltgruppe dauert es circa 15 Jahre, bis ein Arbeitnehmer die höchste Stufe 6 seiner Entgeltgruppe erreicht hat. Im Vergleich zum BAT wurden insbesondere die Eingangsgehälter gesenkt. Ferner fallen Zuschläge, die früher die familiäre Situation eines Arbeitnehmers bei der Vergütung berücksichtigten, im TVöD weg. Auch die Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden stark reduziert. Überleitungsregeln sorgen dafür, dass die noch nach BAT eingestellten Arbeitnehmer keine Gehaltseinbußen hinnehmen müssen.
An Stelle der sozialen Aspekte hat der TVöD mit Prämien und Zulagen den Leistungsaspekt stärker in den Vordergrund gerückt. Sofern entsprechende Dienstvereinbarungen getroffen wurden, wird eine Prämie in Höhe von einem Prozent des Jahresbruttolohnes an die Mitarbeiter ausgezahlt. Andernfalls ist die Höhe des Septembergehalts ausschlaggebend für die Höhe der Prämie. Hiervon wurden einem Arbeitnehmer bis 2007 zwölf Prozent, seit 2008 nur noch 6 Prozent als Prämie ausgezahlt. Anhand festgelegter Ziele oder durch Leistungsbewertung wird bestimmt, welche Mitarbeiter die leistungsbezogene Vergütung erhalten.
Weblinks
öffentlicher Dienst - Informationen zum öffentlichen Dienst
Entgeltgruppen- alle Entgeltgruppen auf einem Blick
TVöD - Tarifverträge, Bedingungen und TVöD Rechner