Beamter
Aus BeamtenFocus
Beamter im staatsrechtlichen Sinn ist, wer zu einer dienstherrnfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis steht. Im haftungsrechtlichen Sinn: Jemand, dem die zuständige Stelle die Ausübung eines öffentlichen Amtes anvertraut (Art. 34 GG). Beamter zugleich: Staatsdiener, Staatsdienerin, Bediensteter, Bedienstete. Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden.