Beamter

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Beamter im staatsrechtlichen Sinn ist, wer zu einer dienstherrnfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis steht. Im haftungsrechtlichen Sinn: Jemand, dem die zuständige Stelle die Ausübung eines öffentlichen Amtes anvertraut (Art. 34 GG). Beamter zugleich: Staatsdiener, Staatsdienerin, Bediensteter, Bedienstete. Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden.

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