Beamtenbesoldungsgesetz

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Die Beamtenbesoldung und Versorgung beruhen nach herrschender Auffassung auf dem Alimentationsprinzip. Durch das Beamtenbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsgesetz) wird die Besoldung Grundgehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt für Richter, Soldaten Hochschulprofessoren, der Familienzuschlag, sowie sonstige Zulagen Vergütungen und Auslanddienstbezüge geregelt. Die Regelung gilt nicht nur für Bediensteten des Bundes, sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften.

Die Regelung folgt: Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R, Besoldungsordnung W.

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