Wehrsold

Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern bezieht der Soldat kein Gehalt, sondern den Wehrsold. Bei Eintritt in die Bundeswehr, hat der Dienstherr des Soldaten die Pflicht, den Soldaten vollständig zu versorgen. Dazu gehört eine angemessene Unterkunft, die Verpflegung, seine Kleidung und eine medizinische Versorgung und eine angemessene Entlohnung, den Wehrsold. Soldaten bei der Bundeswehr erhalten eine Besoldung nach der Bundesbesoldungstabelle A. Freiwillige Wehrdienstleistende erhalten einen Wehrsoldgrundbetrag.

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Wie unterteilt sich der Wehrsold?

Der Wehrsold ist gestaffelt und unterteilt sich nach den geleisteten Dienstmonaten und den errungenen Dienstgrad. Gezahlt wird der Wehrsold immer für 30 Tage. Es treten Änderungen bei Tarifanpassungen und Besoldungsanpassungen ein. Angewendet wird das Wehrsoldgesetz (WSG) bis zum Dienstgrad Hauptgefreiter. Zu einem steuerpflichtigen Wehrsoldgrundbetrag zusammengefasst werden dagegen der bisherige steuerfreie Wehrsoldtagessatz und der steuerpflichtige Wehrdienstzuschlag. Hinzu kommen für Grenadier, Panzerjäger, Funker, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Flieger, Kanonier, Sanitätssoldat, Panzerkanonier, Matrose, Pionier, Panzerpionier, Panzerfunker, Schütze und Gefreiter Auslandszuschläge in Höhe von 305 Euro pro Monat. Für Obergefreite und Hauptgefreite beträgt die Auslandsvergütung 350 Euro monatlich.

Vedienst von Freiwilligen Wehrdienstleistenden

Seit dem 1. Januar 2020 werden der Wehrsoldtagessatz und der Wehrdienstzuschlag zu einem Wehrsoldgrundbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt:

Wehrsoldgrundbetrag 2024

DienstgradWehrsoldgrundbetrag (30 Tage)
Grenadier, Schütze, Matrose1500,00 Euro
Gefreiter1550,00 Euro
Obergefreiter1650,00 Euro
Hauptgefreiter1900,00 Euro

Wehrsoldgrundbetrag 2020 – 2023

DienstgradWehrsoldgrundbetrag (30 Tage)
Grenadier, Schütze, Matrose1500,00 Euro
Gefreiter1550,00 Euro
Obergefreiter1650,00 Euro
Hauptgefreiter1900,00 Euro

Wehrsolderhöhung 2018

Die unten aufgeführte Tabelle zeigt die Höhe des Wehrsoldes, die abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zur Bundeswehr ist.

DienstmonatDienstgradWehrsold (30 Tage)
1.-3. DienstmonatSoldat342,30 Euro
4.-6. DienstmonatGefreiter365,40 Euro
7.-12. DienstmonatObergefreiter388.50 Euro
13. – 18. DienstmonatHauptgefreiter411,30 Euro
19. – 23. DienstmonatHauptgefreiter411,30 Euro

Verpflichten bei der Bundeswehr

Es besteht die Möglichkeit, sich bei Interesse über die 12 Monate hinaus, bei der Bundeswehr zu verpflichten und dort seinen Dienst zu leisten. Wer sich dazu entschließt, bezieht in der Regel einen deutlichen höheren Wehrsold. Dieser Wehrsold wird ebenfalls gestaffelt und nach einer freiwilligen Weiterverpflichtung zwischen mindestens einem Monat und höchstens 14 Monaten gezahlt. Dann wird ein so genannter Wehrsoldzuschlag gezahlt.

DienstmonatWehrdienstzuschlag für 30 Tage
1.- 3. Dienstmonat495,00 Euro
4.-6. Dienstmonat495,00 Euro
7.-12. Dienstmonat675,00 Euro
13.-18. Dienstmonat735,00 Euro
19.-23. Dienstmonat795,00 Euro

* Alla Angaben ohne Gewähr!

Berechnung des Wehrsoldes

Für die Berechnung des Wehrsoldes und des Wehrdienstzuschlages werden Tage zugrunde gelegt. Des Weiteren gewährt die Bundeswehr auch Mobilitätszuschläge für die Grundwehrdienstleistenden. Dabei gilt: wer mehr als 30 km von seinem Heimatort stationiert ist, erhält monatlich 0,51 Euro je Entfernungskilometer. Dieser Zuschlag ist aber begrenzt auf 204 Euro monatlich. Der Soldat erhält Weihnachtsgeld und bei Austritt aus der Bundeswehr ein so genanntes Entlassungsgeld. Auch hier sind die Zahlungen wieder nach Dienstmonaten und zusätzlich geleisteten Wehrdienst gestaffelt.

Urlaubsanspruch für Soldaten

Der Wehrpflichtige darf noch von weiteren Annehmlichkeiten profitieren. So ist die Familienheimfahrt, in der 2. Klasse der Bahn, kostenlos. Weiterhin hat der Soldat einen Anspruch auf einen Bahnberechtigungsschein, der weitere 25% Ermäßigung auf alle weiteren Bahnfahrten erbringt.

Der Grundwehrdienstleistende hat auch einen Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch wird geregelt in der Soldatenurlaubsverordnung. Insgesamt stehen dem Soldaten 20 Tage Erholungsurlaub zu. Leistet der Grundwehrdienstleistende zusätzlichen Wehrdienst, erhält er auch zusätzlichen Urlaubsanspruch. Er erhält so für jeden weiteren Monat 1/12 des Jahresurlaubes für Berufssoldaten. Insgesamt ergeben sich dann 26 Tage Urlaubsanspruch.