Weihnachtsgeld
Aus BeamtenFocus
Als Weihnachtsgeld bezeichnet man eine zusätzliche Lohnzahlung gegen Ende des Jahres. Meistens wird das Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Man spricht auch von Zuwendung, Sonderzahlung oder von einem 13. Monatsgehalt.
Jedoch erreicht die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht immer das Niveau eines Bruttomonatslohnes. Ob und wie viel Weihnachtsgeld ein Arbeitgeber zahlt, hängt vom Tarifvertrag, von betrieblichen Vereinbarungen oder vom Arbeitsvertrag ab. Auch wie lange ein Arbeitnehmer bereits in einem Unternehmen angestellt ist, kann den Anspruch auf Weihnachtsgeld beeinflussen.
Bei Beamten sind es gesetzliche Regelungen, die die Höhe bestimmen. Manche Arbeitsverträge, ebenso wie auch die Tarifverträge im öffentlichen Dienst (früher BAT, heute TVöD), sehen eine Rückzahlung von Weihnachtsgeld vor, wenn der Arbeitnehmer am Anfang des Folgejahres kündigt.
Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Im öffentlichen Dienst wurde der Anspruch auf Weihnachtsgeld und andere Zuwendungen (Urlaubsgeld) in den letzten Jahren fast überall stark eingeschränkt. Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatslohns erhalten gegenwärtig Angestellte im Bankgewebe, der Süßwarenindustrie und der westdeutschen Chemieindustrie. Etwa ein halber Monatslohn wird üblicher Weise im Einzelhandel und der Metallindustrie ausgezahlt. Bei etwa der Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland beträgt das Weihnachtsgeld weniger als 1000 Euro.
Weblinks
Sonderzahlungen - weitere Informationen zu Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld