Familienzuschlag

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Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist eine zusätzliche vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängige gestufte Sonderzahlung für Beamte und Beamtinnen, die nach §§ 39 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt ist. Der Bewilligung eines Familienzuschlags unterliegen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.


Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 1 (Zuschlag nach Familienstand)

Antragsteller/In ist:

  • verwitwet
  • geschieden und unterhaltspflichtig
  • verheiratet


Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 2 (Zuschlag nach Kinderanzahl)

  • Kinder, die im Haushalt leben


Höhe des Familienzuschlages

Es werden grundsätzlich zwei Gruppen in der Besoldung unterschieden. Die erste Gruppe definiert sich als Besoldungsstufen A2 bis A8. Die restlichen Besoldungsstufen würden der zweiten Gruppe angehören.

Tabelle

gültig ab 1.Juli 2009 Bund Stufe 1 Postnachfolgeunternehmen Stufe 1 Bund Stufe 2 Postnachfolgeunternehmen Stufe 2
Besoldungsgruppen A2-A8 108,92 Euro 106,26 Euro
übrige Besoldungsgruppen 114,54 Euro 111,58 Euro
je 1.+2. Kind 97,83 Euro 95,44 Euro
je 3.+x. Kind 304,81 Euro 304,81 Euro


Weblinks

Familienzuschlag Informationen zum Familienzuschlag

Besoldungstabellen Tabellen der Bundesbesoldung für 2010

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