Familienzuschlag 2018 / 2019 für Beamte, Richter und Soldaten
Aus BeamtenFocus

Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist eine zusätzliche vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängige gestufte Sonderzahlung für Beamte und Beamtinnen, die nach §§ 39 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt ist. Der Bewilligung eines Familienzuschlags unterliegen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 1 (Zuschlag nach Familienstand)
Antragsteller/In ist:
- verwitwet
- geschieden und unterhaltspflichtig
- verheiratet
Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 2 (Zuschlag nach Kinderanzahl)
- Kinder, die im Haushalt leben
Höhe des Familienzuschlages
Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich in erster Linie nach den Familienverhältnissen. Beamte mit im Haushalt lebenden Kindern erhalten einen höheren Familienzuschlag als Beamte ohne Kinder.
Tabelle 1 Familienzuschlag 2018/2019 für Bundesbeamte
gültig ab 01.03.2018 | Bund Stufe 1 | Bund Stufe 2 |
alle Besoldungsgruppen | 143,34 Euro | 265,87 Euro | | 265,87 Euro | 122,53 Euro |
| 381,77 Euro | 381,77 Euro |
Tabelle 2 Familienzuschlag 2018 für Bundesbeamte
Bund Stufe 2 | Bund Stufe 3 | |
Besoldungsgruppen A2 - A5 | | | |
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Tabelle 3 Anrechnungsbeträge 2018/2019
Besoldungsgruppen A2 - A8 | 120,77 Euro |
Besoldungsgruppen A9 - A12 | 128,20 Euro |
Weblinks
Familienzuschlag Informationen zum Familienzuschlag
Besoldungstabellen Tabellen der Besoldung für Landesbeamte und Bundesbeamte für 2018/2019