Familienzuschlag
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Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist eine zusätzliche vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängige gestufte Sonderzahlung für Beamte und Beamtinnen, die nach §§ 39 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt ist. Der Bewilligung eines Familienzuschlags unterliegen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 1 (Zuschlag nach Familienstand)
Antragsteller/In ist:
- verwitwet
- geschieden und unterhaltspflichtig
- verheiratet
Voraussetzungen für den Familienzuschlag der Stufe 2 (Zuschlag nach Kinderanzahl)
- Kinder, die im Haushalt leben
Höhe des Familienzuschlages
Es werden grundsätzlich zwei Gruppen in der Besoldung unterschieden. Die erste Gruppe definiert sich als Besoldungsstufen A2 bis A8. Die restlichen Besoldungsstufen würden der zweiten Gruppe angehören.
Tabelle
| gültig ab 1.Juli 2009 | Bund Stufe 1 | Postnachfolgeunternehmen Stufe 1 | Bund Stufe 2 | Postnachfolgeunternehmen Stufe 2 |
| Besoldungsgruppen A2-A8 | 108,92 Euro | 106,26 Euro | ||
| übrige Besoldungsgruppen | 114,54 Euro | 111,58 Euro | ||
| je 1.+2. Kind | 97,83 Euro | 95,44 Euro | ||
| je 3.+x. Kind | 304,81 Euro | 304,81 Euro |
Weblinks
Familienzuschlag Informationen zum Familienzuschlag
Besoldungstabellen Tabellen der Bundesbesoldung für 2010