Besoldungsgruppen

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Besoldungsgruppen Tarifgruppe; durch einen Arbeitsvertrag od. Tarifvertrag geregelte Höhe des Einkommens. "Sie wurde in die Besoldungsgruppe BATV eingestuft". Für deutschen Beamten gelten vier verschiedene Besoldungsgruppen.

  • einfache Dienst von Stufe A1 bis A5
  • mittleren Dienst von A6 bis A8
  • gehobenen Dienst von A9 bis A12
  • höheren Dienst von A13 aufwärts

Beamte zahlen im Regelfall nicht in die gesetzliche Renten und Arbeitslosenversicherung ein. Ihre Besoldung ist durch den nahezu unkündbaren Arbeitsplatz gesichert.

Siehe auch

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