Auslandsdienstbezüge

Aus BeamtenFocus

(Weitergeleitet von Auslandsbezüge)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Bezüge von Beamten im Auslandseinsatz sind in § 52 des Bundesbesoldungsgesetz geregelt (Fassung von 2009, letzte Änderung 19. November 2010). Auslandsdienstbezüge werden gezahlt, wenn ein Beamter im Ausland wohnt und seine Tätigkeit im Beamtenberuf nicht in den Bereich des Grenzverkehrs oder der besonderen Verwendung im Ausland fällt. Auch die Abordnung oder Kommandierung eines Beamten, Soldaten oder Richters ins Ausland für mehr als drei Monate berechtigt zu Auslandsdienstbezügen. Die Bezüge werden für die Dauer des Aufenthaltes am ausländischen Dienstort bezahlt.

Für die Tage der An- und Abreise besteht kein Anspruch auf Auslandsdienstbezüge. Auslandsdienstbezüge umfassen den Auslandszuschlag und einen Mietzuschuss. Wenn der Beamte aus Gründen seiner Person das Grundgehalt einer höheren Besoldungsgruppe erhält, stehen ihm Auslandsdienstbezüge dennoch nur gemäß der niedrigeren Besoldungsgruppe zu. Die niedrigere Besoldungsgruppe wird auch als Maßstab für den Kaufkraftausgleich herangezogen.

Weblinks

Bundesbesoldungsgesetz

Beamtenbesoldung

Beamtenberufe

Besoldungstabellen

Öffentlicher Dienst

Linkempfehlungen