Beamtentarif: Günstige Tarife für Beamte
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Beamtentarif
Die Mehrzahl der 1,7 Millionen Beamten in Deutschland ist im mittleren und gehobenen Dienst tätig. Beamte haben aufgrund ihres Kündigungsschutzes eine besondere Stellung gerade bei der Kreditvergabe und bei Versicherungen inne. Somit kann der Kreditgeber oder Versicherer speziell für Beamte Tarife mit besonders günstigen Konditionen anbieten. Der Beamtentarif kann daher deutlich günstiger in seinen Konditionen, als ein Normaltarif, ausfallen.
Definition Beamtentarif
Der Beamtentarif, auch B-Tarif genannt, ist ein besonders kostengünstiger Tarif für Beamte, der zumeist in den Sozialversicherungen angeboten wird. Aber auch andere Versicherungen können Beamtentarife anbieten.
Die häufigsten Beamtentarife gibt es bei:- KfZ-Versicherungen
- Private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Ermäßigungen für Beamte
Auch in einer Autoversicherung kann der Berufsstatus des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden. Allerdings kann jeder Versicherer selbst entscheiden, ob er einen Berufsgruppentarif anbietet. Dieser Tarif wird nur auf den Hauptberuf des Versicherungsnehmers gewährt und eine weitere Voraussetzung, ausschließlich der Versicherungsnehmer darf das KFZ (PKV) fahren. Auch ein Berufswechsel muss dem Versicherer sofort mitgeteilt werden.
Kredite können einen Beamtentarif haben
Beamte erhalten oftmals niedrige Zinsen bei Krediten, da sie nahezu unkündbar sind und damit für das Kreditinstitut als „sicher“ gegen Zahlungsausfälle gelten. Ein bekanntes Beispiel für einen Kredit zum Beamtentarif ist das Beamtendarlehen.
Beamtentarif-Vergleich
Auch die niedrigsten Prämien und Kreditkonditionen sollten verglichen werden, denn auch Beamtentarife können sich massiv voneinander unterscheiden.
Beamtenanwärter Krankenversicherung
Eingentlich sind Beamte und Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst sowie Pensionäre von der Sozialversicherung befreit. Ab den 2009 aber müssen viele Beamte und Pensionäre eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen. Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten durch sogennante Beihilfe. Die Beihilfe deckt immer nur ein Teil Zusatzvesicherung ab. Ab 1. Juli 2009 werden Beamte die bislang nicht ergänzend versichert sind dann sogar gesetzlich verpflichtet.